In unserer Begriffserklärung finden Sie leicht verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Gutachten und Versicherungen. Wir machen komplexe Themen für Sie einfach und nachvollziehbar.
Die 130%-Regelung bezieht sich auf die Schadensabwicklung bei einem Kfz-Unfall. Sie besagt, dass ein Fahrzeug repariert werden darf, obwohl die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, jedoch nur bis zu 130% dieses Wertes. Die Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach der Reparatur weiter genutzt wird.
Die Ausfallzeit ist der Zeitraum, in dem ein Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden nicht genutzt werden kann, weil es repariert wird oder fahruntauglich ist. Für diese Zeit kann der Geschädigte entweder einen Mietwagen beanspruchen oder eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
Bei der fiktiven Abrechnung erhält der Geschädigte nach einem Schaden eine Auszahlung basierend auf einem Kostenvoranschlag, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Dabei wird meist keine Mehrwertsteuer erstattet.
Die Deckungszusage ist die verbindliche Zusicherung einer Versicherung, im Schadensfall die Kosten zu übernehmen. Sie wird oft bei größeren Schäden oder Rechtsstreitigkeiten eingeholt, um sicherzustellen, dass die Versicherung für die anfallenden Kosten aufkommt, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Beim Weisungsrecht kann die Versicherung dem Geschädigten vorgeben, welcher Gutachter den Schaden begutachten soll. Allerdings hat der Geschädigte oft das Recht, auch einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu beauftragen, besonders bei größeren Schäden.
Der Restwert ist der Wert eines beschädigten Fahrzeugs nach einem Unfall. Er beschreibt, wie viel das Auto trotz des Schadens noch wert ist. Dieser Wert wird oft ermittelt, wenn ein Totalschaden vorliegt, um zu bestimmen, welchen Betrag der Geschädigte bei einer Abrechnung erhält.
Das Sachverständigenverfahren ist ein Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, meist über die Schadenshöhe oder die Regulierung eines Schadens. Dabei wird ein neutraler Sachverständiger hinzugezogen, der eine unabhängige Begutachtung durchführt, um die Differenzen zu klären.
Eine Abtretungserklärung ist ein Dokument, in dem ein Gläubiger seine Forderungen an einen Dritten überträgt. Im Kfz-Bereich wird sie häufig verwendet, um Ansprüche aus einer Versicherung, beispielsweise nach einem Unfall, an eine Werkstatt oder einen Kreditgeber abzutreten. Dadurch kann der Dritte direkt auf die Versicherung zugreifen, um die Zahlung zu erhalten.
Vorschaden bezeichnet Schäden, die an einem Fahrzeug bereits vor einem aktuellen Unfall oder Schaden vorhanden waren.
Altschaden hingegen bezieht sich auf frühere Schäden, die zwar behoben wurden, aber deren Auswirkungen (z. B. Wertminderung) weiterhin bestehen können. Beide Begriffe sind wichtig bei der Bewertung von Schäden und der Schadenregulierung.
Umbau- oder Erneuerungskosten im Kfz-Bereich beziehen sich auf die Ausgaben, die entstehen, wenn ein Fahrzeug modifiziert oder repariert wird. Umbaukosten entstehen beispielsweise bei individuellen Anpassungen oder Umrüstungen, während Erneuerungskosten anfallen, wenn Teile ersetzt oder instand gesetzt werden, um die Funktionalität oder den Zustand des Fahrzeugs zu verbessern. Diese Kosten sind relevant für die Schadensregulierung und die Ermittlung des Fahrzeugwerts.
Die 70%-Grenze bei der Restwertermittlung besagt, dass ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden gilt, wenn die Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungswerts übersteigen. In diesem Fall kann der Geschädigte die Restwertermittlung und die Schadensabrechnung auf Grundlage dieses Prozentsatzes vornehmen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Die Bagatellschadengrenze nach einem Verkehrsunfall liegt in Deutschland in der Regel bei 600 Euro. Schäden, die darunter liegen, werden oft als Bagatellschäden betrachtet. In solchen Fällen ist die Regulierung oft einfacher und es kann auf eine umfassende Schadensbewertung verzichtet werden, da die Versicherung in der Regel direkt die Kosten übernimmt.
Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr bezeichnet ein Verhalten, bei dem ein Fahrer in erheblichem Maße gegen die Sorgfaltspflichten verstößt, die von einem vernünftigen und aufmerksamen Fahrer erwartet werden. Beispiele sind das Ignorieren von roten Ampeln, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das extreme Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung des Fahrers im Schadensfall erhöht oder die Schadensersatzansprüche des Geschädigten reduziert werden.
Wertverbesserung bezeichnet im Kfz-Bereich Maßnahmen, die den Wert eines Fahrzeugs erhöhen, etwa durch Reparaturen, Umbauten oder Zubehör. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass das Fahrzeug nach einem Schaden oder bei einem Verkauf mehr wert ist. Bei der Schadensregulierung kann die Wertverbesserung relevant sein, da sie den Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz beeinflussen kann.
Wertminderung bezeichnet den Verlust an Wert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, selbst wenn es repariert wurde. Dieser Wertverlust entsteht durch den vorherigen Schaden, auch wenn das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wurde. Bei der Schadensregulierung kann der Geschädigte Anspruch auf Entschädigung für diese Wertminderung haben, um den finanziellen Nachteil auszugleichen.
Eine Schadensmeldung ist die formelle Mitteilung an eine Versicherung, dass ein Schaden eingetreten ist. Im Kfz-Bereich umfasst sie die Beschreibung des Vorfalls, die beteiligten Fahrzeuge und Personen sowie Fotos und eventuell ein Gutachten. Die Schadensmeldung ist wichtig für die Regulierung und sollte zeitnah erfolgen, um Ansprüche geltend zu machen.
Nutzungsausfall bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Fahrzeug aufgrund eines Schadens nicht genutzt werden kann. Der Geschädigte hat in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, die entweder durch eine Mietwagenvergütung oder eine pauschale Entschädigung erfolgt. Diese Regelung soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, der durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entsteht.
Unkostenpauschale oder Aufwandspauschale nach einem UnfallDie Unkostenpauschale ist ein fester Betrag, der zur Deckung von Kosten gewährt wird, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorfall oder einer Dienstleistung entstehen können. Im Kfz-Bereich kann sie beispielsweise als Entschädigung für kleinere, nicht genau nachweisbare Kosten im Zusammenhang mit einem Unfall oder der Schadensregulierung gezahlt werden. Diese Pauschale soll den Geschädigten finanziell unterstützen, ohne dass sie jeden einzelnen Kostenpunkt nachweisen müssen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das bedeutet, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, das Fahrzeug abzurechnen und sich ein neues anzuschaffen, anstatt es reparieren zu lassen. In diesem Fall erhält der Geschädigte in der Regel den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs als Entschädigung.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Geschädigter benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug nach einem Totalschaden oder Verlust zu erwerben. Er berücksichtigt den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens und dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Abschleppkosten nach einem Unfall sind die Gebühren, die für das Abschleppen eines Fahrzeugs anfallen, das nicht mehr fahrbereit ist. Diese Kosten können in der Regel vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung übernommen werden, sofern der Abschleppdienst rechtzeitig und notwendig war. Geschädigte haben Anspruch auf Erstattung dieser Kosten im Rahmen der Schadensregulierung.
Betriebsgefahr bezeichnet das Risiko von Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen können. Sie ist ein rechtlicher Begriff, der in der Haftungsfrage eine Rolle spielt: Selbst bei unverschuldeten Unfällen kann der Fahrzeughalter aufgrund der Betriebsgefahr haftbar gemacht werden. Die Betriebsgefahr wird bei der Regulierung von Schadensfällen oft berücksichtigt, insbesondere in der Haftpflichtversicherung.
Die Haftungsquote ist der prozentuale Anteil, den ein Unfallverursacher oder Geschädigter an den Gesamtschäden trägt. Sie wird festgelegt, um die Haftung in Fällen von Mitverschulden zu bestimmen. Zum Beispiel, wenn beide Parteien an einem Unfall schuld sind, kann die Haftungsquote 70% zu 30% betragen. Diese Quote beeinflusst, wie viel Schadenersatz jede Partei zu zahlen oder zu erhalten hat.
Eine Reparaturbestätigung ist ein Dokument, das von einer Werkstatt ausgestellt wird, um zu bestätigen, dass ein Fahrzeug repariert wurde. Sie enthält Details zu den durchgeführten Arbeiten, den Ersatzteilen und den Kosten. Diese Bestätigung ist wichtig für die Schadensregulierung bei Versicherungen und kann auch zur Dokumentation des Fahrzeugzustands dienen.
Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den ein Geschädigter benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug nach einem Totalschaden oder Verlust zu beschaffen. Sie umfasst die Zeit für die Suche, den Kauf und die Zulassung des neuen Fahrzeugs. Diese Dauer ist wichtig für die Berechnung von Nutzungsausfallentschädigungen, da sie den Zeitraum bestimmt, in dem der Geschädigte kein Fahrzeug nutzen kann.
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, die einer Person durch einen Unfall oder ein unerlaubtes Verhalten zugefügt werden. Es soll den erlittenen Schmerz, das Leiden und die Beeinträchtigung des Lebensstandards ausgleichen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den individuellen Umständen des Falls.
Rechtsberatung bei Unfällen umfasst die Unterstützung durch einen Anwalt oder Juristen, der Geschädigten oder Unfallverursachern rechtliche Informationen und Strategien bietet. Diese Beratung kann helfen, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen, die Haftung zu klären und mögliche rechtliche Schritte einzuleiten. Ziel ist es, die Rechte der Betroffenen zu wahren und sie durch den oft komplexen Prozess der Schadensregulierung zu begleiten.
Überführungskosten nach einem Unfall sind die Kosten, die entstehen, um ein beschädigtes Fahrzeug von einem Standort, beispielsweise der Werkstatt oder dem Abschleppdienst, zu einem anderen Ort, wie der eigenen Wohnung oder einem Verkaufsort, zu transportieren. Diese Kosten können im Rahmen der Schadensregulierung von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden, sofern sie angemessen und notwendig sind.
Mithaftung oder Mitverschulden bei einem Unfall bedeutet, dass beide Parteien teilweise für den Unfall verantwortlich sind. Wenn beispielsweise ein Fahrer einen Fehler macht, aber auch der andere Fahrer nicht alle Verkehrsregeln beachtet, kann die Haftung auf beide verteilt werden. Die Höhe der Mithaftung wird in Prozent angegeben und beeinflusst, wie viel Schadensersatz jede Partei zu zahlen hat. Diese Regelung sorgt für eine gerechte Verteilung der Verantwortung und der Kosten.
Quotenrecht bezieht sich auf die rechtliche Regelung, wie die Haftung und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche bei einem Unfall zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Es legt fest, in welchem Verhältnis die Parteien für den verursachten Schaden verantwortlich sind, basierend auf ihrem jeweiligen Verschulden. Die Haftungsquote wird in Prozenten angegeben und bestimmt, wie viel jeder Beteiligte für den Schaden aufkommen muss.