Ein Fahrzeuggutachten ist eine detaillierte Bewertung des Zustands eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schaden. Es umfasst die Schadenshöhe, mögliche Wertminderung und den Restwert des Fahrzeugs.
Ja, Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Es ist wichtig, einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen zu wählen, um eine objektive Bewertung zu erhalten.
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen und unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis. Rufen Sie uns an, um eine erste Einschätzung zu erhalten und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Die Kosten für den Anwalt werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung.
- Bergungskosten des Fahrzeugs
- Reparaturkosten
- Wertminderung bei Fahrzeugen unter fünf Jahren und weniger als 100.000 km Laufleistung
- Schmerzensgeld
- Anwalts- und Gutachterkosten
- Honorar des Sachverständigen
- Nutzungsausfallentschädigung
- Kostenpauschale
- Zulassungs- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
Ein Gutachten ist nötig, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden professionell bewertet werden soll. Es hilft bei der Schadensregulierung mit der Versicherung und stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst werden.
In der Regel übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, außer bei Bagatellschäden, die unter ca. 800 Euro liegen.
Bei einem Totalschaden können Sie Ihr Fahrzeug entweder reparieren lassen, wenn die Kosten nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, oder Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Der Restwert kann durch den Verkauf des Fahrzeugs realisiert werden.
Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Achten Sie darauf, dass die Mietkosten angemessen sind, da die Versicherung sonst nicht die gesamten Kosten übernimmt.
Ja, Sie können Ihr Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Die Versicherung des Gegners kann Ihnen nicht vorschreiben, wo die Reparatur erfolgen soll.
Adresse
Ebersbergerstraße 6083024 Rosenheim