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Rechtliches

Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise und persönlicher Beratung zur Seite, um Ihnen in jeder Situation die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Benötigen Sie rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.

“§ 249 BGB: Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die Schadensersatzpflicht und besagt, dass der Geschädigte Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hat. Unser Kfz-Gutachten dokumentiert den entstandenen Schaden und die erforderlichen Reparaturen, um diese rechtliche Anforderung zu erfüllen.”

  • Nach dem Unfall
Bleiben Sie ruhig und sachlich. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen und unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis, selbst wenn die Sachlage klar erscheint. Machen Sie keine umfassenden Aussagen gegenüber der Polizei. Sie haben das Recht, sich in Ruhe mit Experten und Sachverständigen zu beraten. Rufen Sie uns an, und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich ist.

 

  • Gutachten durch Ihren Wunsch-Sachverständigen

Beauftragen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenhöhe, Wertminderung und Restwert Ihres Fahrzeugs. Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners übernimmt grundsätzlich die Kosten für das Gutachten, ausgenommen sind Bagatellschäden bis ca. 800 Euro.

 

  • Totalschaden

Selbst wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs um bis zu 30 % übersteigen, können Sie eine Reparatur durchführen lassen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Den Restwert können Sie durch den Verkauf des Fahrzeugs an einen Händler realisieren.

 

  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall ausfällt, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer des Ausfalls. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung nur angemessene Mietwagenkosten übernimmt. Ein Preisvergleich lohnt sich.

 

  • Reperatur in Ihrer Wunschwerkstatt

Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Die Versicherung des Gegners kann Ihnen nicht vorschreiben, wo die Reparatur erfolgen soll.

 

  • Schadenabwicklung durch einen Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten und unterstützen.

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